§ 3.1 Der Verein DriftTeam
Switzerland bezweckt die
Vereinigung von
Motorsportlern und deren Freunde, als
Unterstützung
jener die
aktiv
Motorsport im Bereich Drift
betreiben, sowie auch den
gesellschaftlichen und gemütlichen Aspekt.
§ 3.2 Besuche von
diversen Veranstaltungen, gemeinsame Ausflüge,
gegenseitige Hilfeleistung sowie auch der Versuch einmal pro
Jahr
einen
Motorsportanlass zu organisieren.
§ 4 Mitgliedschaft
§ 4.1 Mitglieder des Vereins
können natürliche und juristische Personen
werden, welche Ziel und Zweck des Vereins anerkennen und zu
fördern bereit sind.
§ 4.2 Aufnahmegesuche sind
schriftlich an den Präsidenten zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet ein Mitglied des
Vorstandes mit
der
Unterschrift auf dem Mitglieder Antrag des Neumitgliedes.
§ 4.3 Die Mitgliedschaft
erlischt durch:
Austritt
Der
Austritt muss schriftlich erklärt werden. Er kann nur auf Ende
des
Kalenderjahres unter Einhaltung einer 3-monatigen
Kündigungsfrist erfolgen.
Ausschluss
Der
Ausschluss kann vom Vorstand mit Zweidrittel-Mehrheit
gegen
jedes
Mitglied ausgesprochen werden, welches sich eines
unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder welches die
Interessen des Vereins schädigt.
Der
Beschluss des Ausschlusses erfolgt in der Regel nur nach
Anhörung des Mitgliedes und wird diesem schriftlich
mitgeteilt
und gilt
sofort.
Eine
Rekursmöglichkeit an die Hauptversammlung besteht nicht.
Todesfall
Beim
Todesfall eines Mitgliedes erlischt die Mitgliedschaft sofort.
§ 5 Jahresbeiträge
§ 5.1 Es bestehen
folgende Möglichkeiten einer Mitgliedschaft
¤ Mitgliedschaft
sFr. 100.-
Der
Status Mitglied ist für alle im Club aktiven und passiven
Personen.
¤ Mitgliedschaft
für Minderjährige
sFr. 50.-
(mit Unterschrift des Gesetzlichen
Vertreters/Vormundes gültig)
Der
Status Mitglied ist für alle im Club aktiven und passiven
Personen.
¤ Gönnerschaft
sFr. 50.-
Der
Status Gönner ist für Personen vorgesehen, welche
nicht aktiv
und
passiv dem Club bereit
stehen, sondern den Club im Sinne
des
Betrages unterstützen wollen.
§ 5.2
Mitgliederbeiträge sind 30 Tage ab Versanddatum der
Mitgliederrechnung zu bezahlen.
Wird
der Jahresbeitrag nach Erhalt der Mitgliederrechnung nicht
innerhalb 30 Tagen bezahlt, wird eine Mahnung an das betreffende
Mitglied gesendet mit Zahlungsfrist weiterer 30 Tage. Der Austritt
erfolgt automatisch nach der zweiten Mahnung, welche die
Androhung des Ausschlusses enthält und weitere 10 Tage
Zahlungsfrist gewährt.
§ 5.3 Der Jahresbeitrag kann vom
Vorstand den
jeweiligen
Erfordernissen angepasst werden.
§ 5.4 Bereits bezahlte
Jahresbeiträge werden dem Mitglied nicht
rückerstattet, sollte im laufenden Kalenderjahr der
Austritt,
Ausschluss oder Todesfall erfolgen. Auch eine
Teil-Rückerstattung
wird
nicht gewährt.
§ 5.5 Im
ersten Mitglieds-Jahr fallen einmalig zusätzlich sFr. 100.-
für die
obligatorische Clubbekleidung (Cap, T-Shirt und
Hemd) an.
§ 6 Hauptversammlung
§ 6.1 Die ordentliche Hauptversammlung
Die
ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich innerhalb der
ersten
drei Monate des Kalenderjahres statt.
Die
Einladung der Hauptversammlung erfolgt unter Einhaltung
einer
Frist
von mindestens 20 Tagen
schriftlich durch den
Vorstand unter Angaben der Traktanden.
Anträge zuhanden der
Hauptversammlung sind spätestens zwei
Wochen im Voraus
schriftlich an den
Präsidenten zu richten.
§ 6.2 Die ausserordentliche
Hauptversammlung
Eine
ausserordentliche Haupversammlung ist auf Beschluss des
Vorstandes, auf Antrag von mindestens einem Drittel der
Mitglieder oder
auf Antrag der Revisionsstelle einzuberufen.
Die
Einladung hat zehn Tage vor der Versammlung zu erfolgen.
§ 6.3 Die Aufgaben und
Kompetenzen der Hauptversammlung sind
folgende:
¤ Abnahme des Jahresberichts, der Jahresrechnung
und der
Bilanz, sowie
des Berichts der Revisionsstelle
¤ Entlastung des Vorstandes und der Revisionsstelle
¤ Festsetzung des Jahresbudgets und der
Jahresbeiträge
¤ Wahl des Präsidenten, der
übrigen Vorstandsmitglieder und der
Revisionsstelle
¤ Behandlung von Anträgen des Vorstandes
und der Mitglieder
¤ Erledigung von Rekursen
¤ Änderung der Statuten
¤ Auflösung des Vereins
§
6.4 Beschlüsse der
Hauptversammlung
werden in offener Abstimmung
mit einfachem Mehr gefasst.
Die
Abstimmung erfolgt nur dann geheim, wenn dies ausdrücklich
von
der Mehrheit der anwesenden Mitglieder verlangt wird.
Alle
anwesenden Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht,
ausser
bei
Stimmengleichheit hat der Präsident den
Stichentscheid.
Bei
Abstimmungen der Eventplanung haben die Fahrer das
alleinige Stimmrecht.
Stellvertretung ist bei den natürlichen Personen
nicht zulässig. Die
juristische Person gilt als ein Mitglied und übt das
Stimmrecht
durch
einen bevollmächtigten Vertreter aus.
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 7.1 Die Mitgliederversammlung
findet vier Mal im Jahr statt und es
wird
jeweils zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung vom
Vorstand über das
nächste Datum und die
Lokalität
bestimmt.
§ 8 Leiter
der Vereinigung (Vorstand):
§ 8.1 Der Vorstand
besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird
von
der
Hauptversammlung auf eine Amtsdauer von einem Jahr
gewählt.
§ 8.2 Der Vorstand ist
Beschlussfähig sofern mindestens drei
Mitglieder anwesend sind. Er wird einberufen auf Antrag des
Präsidenten
oder
auf
Verlangen eines Vorstandsmitgliedes.
Bei
Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten
einfach.
§ 8.3 Scheiden
Vorstandsmitglieder während der Amtsdauer aus,
ergänzt sich der Vorstand von selbst.
Solche Wahlen sind an der
nächsten Hauptversammlung zur
Bestätigung
vorzulegen.
§ 8.4 Präsident:
Miriam Dutto
¤ Präsidium des *Teams*
¤ Organisation der Anlässe und Gestaltung des
Jahresprogramms
¤ Ressort der Öffentlichkeitsarbeiten
¤ Pressekontakt
¤ Berichte erstellen
¤ Sitzungsleitung
¤ Abstimmungsteilnahme notwendig nur bei Stimmengleichheit
Vizepräsident: Michael Sahli
¤ Stellvertretung des Präsidenten
Sekretär: Marcial Meier
¤ Mithilfe bei der Organisation des Geschehens
Kassiererin:
Jeniffer Ruzicska
¤ Verwaltung der Clubfinanzen
¤ Führt die Vereinskasse und erstattet
alljährlich an der HV
Bericht.
¤ Zeichnungsberechtigung zusammen mit dem
Präsidenten
Sponsoring:
Beat Hofstetter
¤ Akquirierung von Sponsoren in vorheriger Absprache mit dem
Vorstand
¤ Bearbeitung und Betreuung der Sponsorenverträge
§ 8.5 Dem Vorstand
stehen grundsätzlich alle Befugnisse zu, welche
nicht
ausdrücklich der Hauptversammlung vorbehalten sind.
§ 8.6 Der Vorstand
vertritt den Verein nach aussen.
Er
zeichnet kollektiv zu zweien mit dem Präsidenten.
§ 9 Revisionsstelle
§ 9.1 Das
Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
Auf
den 31. Dezember wird die Jahresrechnung abgeschlossen
und
ein
Inventar erstellt.
§ 9.2 Die
Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet der
Hauptversammlung schriftlichen Bericht.
Sie
stellt der Hauptversammlung Antrag auf Erteilung oder
Verweigerung der Décharge gegenüber Kassier und
Vorstand.
§ 9.3 Die
Hauptversammlung bestimmt jedes Jahr zwei Revisoren für
das
Vereinsjahr neu.
Mitglieder des Vorstandes
können nicht gleichzeitig Mitglied der
Revisionsstelle sein.
§ 10 Finanzen
und Vereinsvermögen
§ 10.1 Der Verein muss sich
finanziell selber tragen.
§ 10.2 Das Vermögen des
Vereins bildet sich aus den Jahresbeiträgen
der
Mitglieder, Gönnerbeiträgen, aus
Überschüssen der
Betriebsrechnung, aus allfälligen Schenkungen und
Vermächtnissen.
§ 10.3 Die Kosten
für Anlässe und Ausflüge werden
grundsätzlich von
den Mitgliedern selber getragen.
In zusammenarbeit und Absprache mit den Mitgliedern, wird mit
Tuning-24 versucht, durch Werbung und Sponsoring weitere
Mittel zur Verfügung zu stellen.
§ 10.4 Für die
Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das
Vereinsvermögen.
Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder für
die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
§ 10.5 Mitglieder, deren
Mitgliedschaft von einer allfälligen Auflösung
des Vereins erlischt, haben keinen Anspruch auf das
Vereinsvermögen.
§ 11 Publikation
§ 11.1 Der Verein wird auf der
Homepage www.DriftTeam.ch vorgestellt.
Es werden die Koordinaten der Fahrer und der Team Mitglieder,
Events und Termine, sowie Berichte bereit gestellt.
Des Weiteren ist die Homepage über die folgenden
Domain
Namen zusätzlich erreichbar: www.Drift-Team.ch,
www.DriftTeamSwitzerland.ch, www.DriftTeam-Switzerland.ch.
Das Forum kann auch
über www.driftforum.ch direkt erreicht
werden.
§ 12 Vereinsauflösung
§ 12.1 Die
Auflösung des Vereins kann durch den Vorstand oder die
Mitgliederversammlung
gefordert und per Ende des
Kaldenderjahres vollstreckt werden.
Es genügt ein Zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder
bei
der
Abstimmung an der Hauptversammlung.
Der allfällige Liquidationserlös wird per
Beschluss der
Hauptversammlung verwertet.
§ 13 Statutenänderungen
§
13.1 Änderungen der
vorliegenden
Statuten können an der
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Es sind mindestens Zweidrittel aller Mitglieder erforderlich.
Für die Annahme eines solchen Antrages ist eine
Zweidrittel-Mehrheit notwendig.
§ 14 Rechtsgrundlagen
§ 14.1 Soweit die vorliegenden
Statuten keine Regelung enthalten,
finden die Bestimmungen des schweizerischen Vereinsrechts
Anwendung.
§ 15 Weitere
Bestimmungen
§ 15.1 Der Vorstand ist
der Meinung, dass es unter erwachsenen
Menschen keiner weiteren Bestimmungen bedarf.
Redliches Interesse an der Sache, Anstand, Fairness,
Ehrlichkeit und Kameradschaft sind die Voraussetzungen
für ein
aktives und fruchtbares zusammenleben.
§ 16 Statutenänderungen
nach Beschluss vom 01.03.2008
§ 4.2 Änderung
Neumitglieder Aufnahme nicht mehr durch
Zweidrittel-Mehrheit des Vorstandes zu entscheiden, sondern
mit
der Unterschrift auf dem Mitglieder Antrag des Neumitgliedes
nur
eines Vorstandsmitgliedes. .
§ 6.4 Zusätzliche
Klausel: Abstimmungsrecht der Fahrer bei der
Eventplanung.
§ 8.4 Das Mandat Webseite
entfällt im Vorstand, aufgrund der
Änderung Matthias Hofer durch Miriam Dutto und der
daraus
ergebenden Doppelbesetzung im Vorstand von Miriam Dutto.
§ 11.1 Zusätzliche
Domain Namen zur Homepage Erreichbarkeit der
folgenden Namen: www.Drift-Team.ch,
www.DriftTeamSwitzerland.ch, www.DriftTeam-Switzerland.ch.
Statutenänderungen
nach Beschluss vom 27.03.2009
§ 1.1 Änderung: Name
DriftTeam Switzerland
§ 5.1
Zusätzliche Klausel: Mitgliedschaft für
Minderjährige.
§ 7.1
Änderung: Die Mitgliederversammlung findet vier Mal im Jahr
statt und es wird jeweils zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung vom Vorstand über das
nächste Datum
und die Lokalität bestimmt.
§ 5.5
Zusätzliche Domain Namen zum Forum auf der Homepage:
Erreichbarkeit über
folgenden Namen: www.driftforum.ch